Registrierungspflicht für Hersteller von LED-Lampen

Pressemeldung der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

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– Neue Verwaltungspraxis im Elektrogesetz ab 1.1.2014

– Hersteller sollten sich schnell registrieren

– Insolvenzsicherere Garantie notwendig

Für Hersteller und Importeure von LED-Lampen gibt es zum Jahreswechsel eine wichtige gesetzliche Neuregelung. Sie müssen ab 1. Januar 2014 bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert sein und dort melden, wie viele Lampen sie in Verkehr gebracht haben. Die Regel umfasst auch LED-Lampen mit fest verbundener Leuchte. „Wer LED-Lampen in Verkehr bringt, sollte sich möglichst schnell bei der ,stiftung ear‘ anmelden, denn die Bearbeitung einer Registrierung dauert rund acht Wochen“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. Für die Registrierung müssen Unternehmen eine sogenannte insolvenzsichere Garantie nachweisen. Diese stellt der WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft aus. Olsok: „Wer ab 2014 ohne gültige Registrierung LED-Lampen verkauft, kann gemäß Elektrogesetz abgemahnt werden“.



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