18. ordentliche Generalversammlung der Schaffner Holding AG

Aktionärsversammlung bestätigt alle Anträge des Verwaltungsrats

Pressemeldung der Firma Schaffner Holding AG

Die 18. ordentliche Generalversammlung der Schaffner Holding AG vom 14. Januar 2014 ist allen Anträgen des Verwaltungsrats gefolgt und hat eine Ausschüttung von CHF 4.50 je dividendenberechtigte Aktien beschlossen. Damit werden mit maximal CHF 2’852’019 (netto) rund 45 Prozent des Unternehmensergebnisses 2012/13 ausgeschüttet. Die Auszahlung der Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven erfolgt verrechnungssteuerfrei ab dem 21. Januar 2014 (Ex-Dividendenhandel: 16. Januar 2014, Record-Date: 20. Januar 2014).

Im Weiteren haben die Aktionäre an der erstmals unter Berücksichtigung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) durchgeführten Generalversammlung die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats, Dr. Suzanne Thoma, Dr. Herbert Bächler, Gerhard Pegam, Daniel Hirschi und Georg Wechsler, bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiedergewählt. Daniel Hirschi wurde als Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt. Für den gleichen Zeitraum wurden Dr. Suzanne Thoma, Dr. Herbert Bächler und Daniel Hirschi in den Vergütungsausschuss gewählt sowie der Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Salzmann zum unabhängigen Stimmrechtsvertreter ernannt. Zur Revisionsstelle der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013/14 wurde die Ernst & Young AG, Bern, bestimmt.

An der 18. ordentlichen Generalversammlung wurden zahlreiche Anpassungen in den Statuten der Gesellschaft verabschiedet. Einerseits wurde das bedingte Aktienkapital von CHF 2’351’115 um CHF 1’311’115 auf CHF 1’040’000 herabgesetzt. Damit trägt die Gesellschaft dem Umstand Rechnung, dass nach Auslaufen von Teilen des Optionsplans das dafür bestimmte bedingte Aktienkapital reduziert werden kann. Andererseits machte die VegüV eine wesentliche Überarbeitung der Statuten notwendig, wobei diese Änderungen in den Statuten der Gesellschaft erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister in Kraft treten werden.

Die Statutenanpassungen sind in der Einladung zur Generalversammlung vollständig dokumentiert.

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