Neue Energieeffizienzklassen-Verordnung bei Lampen und Leuchten

TÜV Rheinland: Neue Verordnung für Lampen und Leuchten / Kennzeichnungspflicht sorgt für weitreichende Änderungen / Experten erklären auf der Light & Building (30. März bis 4. April in Frankfurt) die Neuerungen

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Vom Kühlschrank, der Waschmaschine oder dem Trockner sind die Energieeffizienzklassen schon lange nicht mehr wegzudenken. Auch bei einigen Lampen finden sich diese bereits auf den Verpackungen. 2014 stehen weitreichende Änderungen in den Verordnungen zur Energiekennzeichnung bei Lampen und Leuchten an. Diese machen auch vor den Verkaufsräumen nicht halt.

Informationen zur Energieeffizienz deutlich darstellen

Bereits 2013 gab es Änderungen in den unterschiedlichen Verordnungen zu Lampen. Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung für Lampen mit ungerichtetem Licht sind seitdem in der bereits implementierten Verordnung (EG) Nr. 244/2009 festgelegt. Weiterhin ist 2013 die EU-Verordnung Nr. 1194/2012 in Kraft getreten, die Anforderungen für Lampen mit gerichtetem Licht, LED-Lampen und den dazugehörigen Geräten festlegt. Ebenfalls tritt die EU-Verordnung 874/2012 in Kraft, die die Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten regelt. „Die Verordnung 874/2012 hat bereits 2013 zu Änderungen im Bereich der Kennzeichnungen geführt“, berichtet Kathrin Sitzmann, Expertin für Lampen und Leuchten bei TÜV Rheinland. „Seit 2014 aber werden sukzessive weitere weitreichende Änderungen in Bezug auf Darstellung in der Werbung und in den Verkaufsräumen in Kraft treten“. So muss seit Anfang März 2014 bei Leuchten die Energieeffizienzklasse in jeglicher Werbung, in allen offiziellen Preisangeboten oder Ausschreibungsangeboten sowie in energiebezogenen Informationen oder Preisinformationen zu einer bestimmten Lampe bekannt gegeben werden. Auch in technischen Werbematerialien einer Leuchte müssen nun Informationen zu den spezifischen technischen Parametern angegeben werden. „Konkret bedeutet dies zum Beispiel, dass die Energieeffizienzklasse bei Leuchten ab Anfang März in jeglicher Werbung sowie in allen offiziellen Preisangeboten oder Ausschreibungsangeboten angegeben werden muss“, führt Sitzmann von TÜV Rheinland weiter aus.

Neue Pflichten auch für Händler

Die Energiekennzeichnung macht auch vor der Produktpräsentation im Handel nicht halt. Denn was für die Darstellung in der Werbung gilt, gilt auch in entsprechender Form für die Produktpräsentation. Für den Händler bedeuten die Neuerungen, dass das Etikett neben der Leuchte beziehungsweise neben Informationen zur Leuchte, die im Laden auffindbar sind, angebracht werden muss. Der Endverbraucher muss die Informationen jederzeit gut finden können. „Für Lampen tritt diese Regelung im September 2013 in Kraft“, fügt die TÜV Rheinland Expertin hinzu.

Vom 30. März bis zum 4. April stehen Experten des TÜV Rheinland auf der Light & Building Fachmesse in Frankfurt Rede und Antwort rund um das Thema Lampen und Leuchten. Den Stand von TÜV Rheinland finden Sie in Halle 4.1 Stand A45.



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