Wer haftet, wenn IT-Mitarbeiter Fehler machen – das Unternehmen oder sie selbst?

Haftungsfragen bei Mitarbeiterfehlern sind für IT-Unternehmen besonders relevant

Pressemeldung der Firma acant.versicherungsmakler e.K. / Dipl. Jur. Frank Schwandt

Wer haftet, wenn ein Mitarbeiter „Mist gebaut“ hat? Im IT-Bereich haben Fehler von Arbeitnehmern besonders schnell drastische und teure Folgen. Doch wer dann den Schaden bezahlen muss, wissen oft auch Geschäftsführer und Vorstände nicht genau. Für den Berliner Versicherungsmakler Frank Schwandt sind solche Fälle Arbeitsalltag. Er hat deshalb in einem Orientierungsbeitrag unter der Adresse http://www.acant-makler.de/?p=1035 das Wichtigste zur Haftung bei Arbeitnehmerfehlern veröffentlicht.

Der Arbeitnehmer haftet – wenn der Chef es beweisen kann.

Der Arbeitnehmer haftet dem Arbeitgeber durchaus für Schäden, die er durch seine Fehler verursacht. Dabei gilt jedoch eine Umkehr der Beweislast: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer „Schuld hat“.

Je höher der Betreffende in der Hierarchie steht, desto weiter greift die Haftung. An den leitenden Mitarbeiter werden auch in dieser Beziehung höhere Anforderungen gestellt als an gewöhnliche Mitarbeiter.

Haftung je nach Grad der Fahrlässigkeit.

Juristen unterscheiden zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz. Nach dieser Skala wird auch bestimmt, ob und wie weit der Arbeitnehmer für einen von ihm begangenen Fehler haftet.

Bei leichter Fahrlässigkeit (Kategorie: „Passiert jedem mal“, etwa ein zu Boden gefallenes iPad) haftet der Arbeitnehmer nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Voll haftet ein Arbeitnehmer, wenn er den Fehler grob fahrlässig oder gar vorsätzlich begeht – etwa ein Administrator, der in betrunkenem Zustand die betriebswichtige Datenbank havariert.

Gegenüber Kunden, Kollegen und unbeteiligten Dritten haftet der Arbeitnehmer voll.

Auch für die Schäden von Dritten, beispielsweise Kunden des Unternehmens, haftet der IT-Mitarbeiter im Prinzip persönlich und in voller Höhe. Bei leichter Fahrlässigkeit hat er allerdings oft einen Freistellungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber – so landet die Rechnung dann doch wieder beim Unternehmen.

Versichern!

Spätestens dann wird die Frage wichtig, ob der Arbeitgeber dafür gesorgt hat, das Risiko im Vorfeld nach Möglichkeit zu verringern – ansonsten trifft ihn ein Mitverschulden. Hätte der Chef das fragliche Risiko versichern können, muss er damit rechnen, dass ihm ein höherer Anteil des Schadens zugewiesen wird – das ist gängige Rechtsprechung. Deshalb sollten IT-Unternehmen auch die Risiken, die sich aus möglichen Fehlern der Mitarbeiter ergeben, unbedingt angemessen versichern. Dafür spricht auch, das auch ein günstiges Urteil das finanzielle Problem nicht immer löst. Gerade in der IT-Branche kann ein einfacher Angestellter recht schnell Schäden anrichten, die seine finanziellen Mittel weit übersteigen.



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Der Berliner Versicherungsmakler Frank Schwandt hat sich auf die Vermittlung optimaler Versicherungsverträge besonders für IT-Unternehmen spezialisiert. Als Versicherungsmakler ist er, anders als ein Versicherungsagent, von den Versicherern unabhängig und nur den Interessen der Versicherungsnehmer, seiner Kunden, verpflichtet. Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Unternehmenswebsite [url=http://www.acant-makler.de/]http://www.acant-makler.de[/url] .


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